Unsere KLASSENELTERNSPRECHER im Schuljahr 2024/25

Allen gewählten Klassenelternsprechen und dem Elternbeirat ein herzliches Dankeschön für das Engagement zum Wohle unserer Grundschüler.

 

Klasse Elternsprecher Stellvertreter

1 a

Frau Petra Leppert

Frau Miriam Renninger

2 a

Frau Stefanie Käppel

Frau Verena Beck

3 a Herr Florian Damböck Frau Nadja Wölfel
4 a

Frau Julia Grießhammer

Frau Eva Müller
4 b Frau Miriam Renninger

Frau Petra Leppert

Unser ELTERNBEIRAT im Schuljahr 2024/25

ES FOLGT EIN AKTUELLES BILD DES ELTERNBEIRATS
Mitglieder Funktion, Name

1.

- 1. Vorsitzender

Herr Stefan Wollnitzke, Klasse 3a

2.

- 2. Vorsitzende

Frau Nadja Wölfel, Klassen 1a und 3a

3.

 - Schriftführerin

Frau Nadja Bell, Klasse 4b 

4.

 - Kassier

Frau Franziska Mücke, Klasse 2a

5.

- Beisitzerin

Frau Jacqueline Damböck, Klasse 3a

6. 

- Beisitzerin

Frau Petra Leppert, Klassen 1a und 4b

7.

- Beisitzerin

Frau Corinna Gebhardt, Klasse 1a

Aufgaben des Elternbeirats sind:

 

Der Elternbeirat ist die offizielle Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule und der Schulaufsichtsbehörde.
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt in

 

  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)  Art. 64 - 68
  • Schulordnung für Grundschulen in Bayern (GrSO) § 12 - 17

 

Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem: 

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • Mitbestimmung bei der Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, welche die Zusammenarbeit von Schule und Eltern betreffen;

 

Es ist jedoch nicht Aufgabe des Elternbeirates, Beschwerden der Eltern entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen. Der Elternbeirat verweist Eltern an die Klassenleiter bzw. die Schulleitung. 

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