Unsere KLASSENELTERNSPRECHER im Schuljahr 2023/24

Allen gewählten Klassenelternsprechen und dem Elternbeirat ein herzliches Dankeschön für das Engagement zum Wohle unserer Grundschüler.

 

Klasse Elternsprecher Stellvertreter

1 a

Frau Stefanie Käppel

Frau Verena Beck

2 a

Herr Florian Damböck

Frau Julia Weigelt

3 a Frau Julia Grießhammer Frau Eva Müller
3 b

Frau Petra Leppert

Frau Miriam Renninger
4 a Frau Carina Meyer

Frau Nadja Bell

Unser ELTERNBEIRAT im Schuljahr 2023/24

Mitglieder Funktion, Name

1.

- 1. Vorsitzender

Herr Stefan Wollnitzke, Klasse 2a

2.

- 2. Vorsitzende

Frau Nadja Wölfel, Klasse 2a

3.

 - Schriftführerin

Frau Nadja Bell, Klasse 3b und Klasse 4a

4.

 - Kassier

Frau Franziska Mücke, Klasse 1a

5.

- Beisitzerin

Frau Jacqueline Damböck, Klasse 2a

6. 

- Beisitzerin

Frau Petra Leppert, Klasse 3b

7.

- Beisitzerin

Frau Carina Meyer, Klasse 4a

Aufgaben des Elternbeirats sind:

 

Der Elternbeirat ist die offizielle Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule und der Schulaufsichtsbehörde.
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt in

 

  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)  Art. 64 - 68
  • Schulordnung für Grundschulen in Bayern (GrSO) § 12 - 17

 

Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem: 

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • Mitbestimmung bei der Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen, welche die Zusammenarbeit von Schule und Eltern betreffen;

 

Es ist jedoch nicht Aufgabe des Elternbeirates, Beschwerden der Eltern entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen. Der Elternbeirat verweist Eltern an die Klassenleiter bzw. die Schulleitung. 

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